Rechtliches
"Recht ist eine wesentliche Ressource, die zur Konstruktion von Geschlechterverhältnissen dient."
(Susanne Baer, Verfassung und Geschlecht in: Christensen, Hg. Demokratie & Geschlecht, 1999, 101)
Rechtliche Grundlagen der Gleichbehandlung und Frauenförderung an österreichischen Universitäten
Mit der Novelle BGBl 2015/21 wurden gleichbehandlungsrelevante Bestimmungen im UG geändert:
Allen universitären Kollegialorganen haben nunmehr 50% Frauen anzugehören (§ 20a UG). Damit erfolgte eine Anpassung an das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz.
Die Universität wird verpflichtet, außer dem Frauenförderungsplan auch einen Gleichstellungsplan zu erlassen. Darin sollen u.a. Antidiskriminierungs- und Vereinbarkeitsmaßnahmen geregelt werden. Das Vorschlagsrecht für den Gleichstellungsplan hat wie beim Frauenförderungsplan der AKG.
Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
Gender Equality Plan – Universität Innsbruck (uibk.ac.at)